Startseite
Aktuelles
Diverses
unsere Lehrer
Historisches
Der Ganztag
Schulverein
Evaluation
Schulprogramm
Schulrundgang


Die Schulordnung der Heinrich-Pröve-Realschule


Versicherungsschutz

Jede Schülerin und jeder Schüler ist nicht nur in der Schule und bei schulischen Veranstaltungen, sondern auch auf dem Weg von und zur Schule versichert. Allerdings bezieht sich dieser Versicherungsschutz nur auf die direkte Verbindung von der Wohnung zur Schule und zurück. Wird vor oder nach dem Unterricht z.B. noch ein Geschäft aufgesucht, erlischt der Versicherungsschutz.


Unterrichtsbeginn

Der Unterricht beginnt um 7.55 Uhr.  Zu diesem Zeitpunkt stehen die Schüler bereits vor den Fachräumen. Die Lehreraufsicht wird ab 7.45 Uhr durchgeführt.
Klassen, die unvorhergesehen ohne Lehrer sind, melden dies sofort im Büro. Sie bleiben in ihrem Raum und warten dort.
Während unterrichtsfreier Stunden im Rahmen des Schultages steht als Aufenthaltsraum ein im Vertretungsplan ausgewiesener Raum zur Verfügung.

Unterrichtszeiten

1. Stunde 07.55  - 08.40 Uhr
2. Stunde 08.45  - 09.30 Uhr
3. Stunde 09.50  - 10.35 Uhr
4. Stunde 10.40  - 11.25 Uhr
5. Stunde 11.40  - 12.25 Uhr
6. Stunde 12.30  - 13.15 Uhr
7. Stunde zwischen
13.15 und 14.15 Uhr
8. Stunde 14.15  - 15.00 Uhr
9. Stunde 15.00  - 15.45  Uhr

Nach jeder Stunde werden die Tafeln gewischt und die Unterrichtsräume gut gelüftet.


Pausenordnung



Stundenende/ Unterrichtsschluss

Nach Stundenende sorgt jede Klasse für Ordnung und Sauberkeit im benutzten Raum. Die Tafeln sind feucht abzuwischen. Nach Unterrichtsende werden die Stühle unter die Tische gehängt, bzw. auf die Tische gestellt. Fenster und Türen werden geschlossen und das Licht wird gelöscht. Bei Unterrichtsende und bei Bedarf ist der Klassenraum zu fegen.


Verhalten an der Bushaltestelle

Fahrschüler stellen sich in einer Reihe vor dem Einsteigen auf und betreten den Bus, ohne zu drängeld.


Rauchen und Alkoholkonsum

Rauchen und Alkoholkonsum sind im Schulgebäude, auf dem Schulgrundstück einschließlich des verkehrsgesperrten Bereiches des Meißendorfer Kirchweges und des Gildesweges, im Bus und an den Bushaltestellen einschließlich der Bürgersteige strengstens verboten. Das Rauch- und Alkoholverbot gilt auch für alle sonstigen Schulveranstaltungen.
Folgende Sanktionen sind für Raucher und für unerlaubtes Verlassen des Schulgrundstücks auf Beschluss des Schulelternrats und der Gesamtkonferenz vorgesehen:
1. Verstoß: Brief an die Erziehungsberechtigten; 4 x 3 Unterrichtsstunden in Folge nachmittags Arbeitseinsatz, zeitlich so eng wie möglich, auch freitags.
2. Verstoß: Brief an die Erziehungsberechtigten mit dem Hinweis, dass bei einem weiteren Verstoß eine Klassenkonferenz einberufen wird mit dem Ziel des Unterrichtsausschlusses für eine Woche. 8 x 3 Unterrichtsstunden in Folge nachmittags Arbeitseinsatz, zeitlich so eng wie möglich.
3. Verstoß: Klassenkonferenz mit dem Ziel des Ausschlusses vom Unterricht für 1 Woche; während des Unterrichtsausschlusses versäumte Klassenarbeiten werden mit 6 (ungenügend) bewertet.


Illegale Drogen

Der Konsum und die Weitergabe illegaler Drogen stellen einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz dar. Bei einem Verstoß gegen dieses Gesetz muss mit dem sofortigen Ausschluss vom Unterricht gerechnet werden. Ferner kann die Klassenkonferenz eine Überweisung an eine andere Schule  derselben Schulform beschließen.


Benutzung des Handys in der Schule

- Es ist den Schülern gestattet, ihr Handy mit in die Schule zu bringen.

- Handys sind während der gesamten Schulzeit ausgestellt und eingesteckt.

- Sollten Lehrerinnen und Lehrer oder Mitarbeiter der Schule dennoch ein Handy sehen, wird es der Schülerin / dem Schüler abgenommen
   und im Schulbüro hinterlegt.

- In diesen Fällen kann das Handy durch die Schülerin / den Schüler nach Schulschluss im Büro wieder abgeholt werden.

- Bei wiederholten Verstößen werden die Eltern informiert.

- Für Klassenarbeiten kann die Lehrkraft dazu auffordern, das Handy auf dem Lehrertisch zu deponieren.

- Im Einzelfall darf eine Lehrkraft den Gebrauch des Handys gestatten.
- Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Handys erfolgt kein Schadensersatz durch die Schule.

- Es ist strengstens untersagt, in der Schule zu fotografieren oder Film- sowie Tonaufnahmen zu machen.



Benutzung von Unterhaltungselektronik

Die Benutzung von Unterhaltungselektronik jeglicher Art ist während der Schulzeit nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät eingezogen und kann nach Schulschluss im Schulbüro abgeholt werden. Bei wiederholten Verstößen werden die Eltern über den Regelverstoß informiert.



Abfälle

Abfälle werden in der Schule getrennt erfasst und gehören in die jeweils dafür vorgesehenen Behälter. Dadurch wird nicht nur die Umwelt, sondern auch der Haushalt der Schule geschont.  Jede Schülerin / jeder Schüler kann von Lehrkräften und Schüleraufsichten zur Abfallbeseitigung herangezogen werden.


Jacken und Mäntel

 Alle Mäntel und Jacken sind im Flur auf die dafür vorgesehenen Haken zu hängen.


Kaugummi

Das Kaugummikauen auf dem Schulgelände und im Schulgebäude ist nicht gestattet. Bei Verstoß ist ein Ordnungsdiesnt in der unterrichtsfreien Zeit durchzuführen.


Unfallverhütung

Auf den Fluren, in den Klassen und auf den Treppen besteht erhöhte Unfallgefahr, die zu einigen Verhaltensregeln zwingt.


Verhalten im Schulgebäude:
Radfahrer und motorisierte Fahrer: Das Mitbringen von Tieren: Fahrtenmesser, Waffen, Feuerwerkskörper Verhalten bei Gefahr Unfallmeldungen

Schuleinrichtungen

Die Schule und ihre Einrichtung sind mit erheblichem Kostenaufwand vom Schulträger, dem Landkreis Celle, aus Steuergeldern der Bürger erstellt und angeschafft worden. Wir haben deshalbt die Pflicht, sie zum Nutzen vieler Schülerjahrgänge voll einzusezten. Dies ist nur bei ständiger Pflege und schonender Behandlung möglich. Für mutwillige oder fahrlässige Beschädigungen dieses öffentlichen Eigentums werden deshalb die Erziehungsberechtigten der betreffenden Schüler haftbar gemacht. Evtl. auftretende Schäden sind vom Verursacher oder Klassensprecher dem Schulbüro unverzüglich zu melden, damit sie behoben werden können, solange sie noch klein sind.

Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben.

Bekanntmachungen an den Anschlagtafeln bedürfen der Genehmigung der Schulleitung. Alle Schüler haben die Anschläge zu beachten.


Erkrankungen und Beurlaubungen

Wenn Schüler (innen) wegen Krankheit, Unfall oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen dem Unterricht fernbleiben müssen, ist die Schule umgehend, spätestens nach zwei Tagen, zu benachrichtigen. Sofort bei Wiederbesuch der Schule ist dem Klassenlehrer eine schriftliche Entschuldigung mitzubringen. Sollte am dritten Tag nach dem Wiederbesuch der Schule keine schriftliche Entschuldigung vorliegen, gelten die Krankheitstage als unentschuldigt gefehlt. Eine mündliche Entschuldigung (z.B. Telefonat) reicht nicht aus.

Beurlaubungen
Beurlaubungen aus vorhersehbaren Gründen (Führerscheinprüfung, Vorstellungsgespräch, Konfirmandenfreizeit, Teilnahme an sportlichen, musischen oder anderen überregionalen Veranstaltungen) werden möglichst frühzeitig von den Erzihungsberechtigten schriftlich beantragt. Für einzelne Stunden beurlaubt der betr. Fachlehrer, für einen oder zwei Tage der KLassenlehrer, darüber hinaus der Schulleiter.




































bildschule



logoschule
bildheinrich
Heinrich - Pröve - Realschule Winsen (Aller)