Versicherungsschutz
Jede Schülerin und jeder Schüler ist nicht nur in der Schule
und bei schulischen Veranstaltungen, sondern auch auf dem Weg von und
zur Schule versichert. Allerdings bezieht sich dieser
Versicherungsschutz nur auf die direkte
Verbindung von der Wohnung zur Schule und zurück. Wird vor oder
nach dem Unterricht z.B. noch ein Geschäft aufgesucht, erlischt
der Versicherungsschutz.
Unterrichtsbeginn
Der Unterricht beginnt um 7.55 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt stehen die Schüler bereits vor den
Fachräumen. Die Lehreraufsicht wird ab 7.45 Uhr durchgeführt.
Klassen, die unvorhergesehen ohne Lehrer sind, melden dies sofort im Büro. Sie bleiben in ihrem Raum und warten dort.
Während unterrichtsfreier Stunden im Rahmen des Schultages steht
als Aufenthaltsraum ein im Vertretungsplan ausgewiesener Raum zur
Verfügung.
Unterrichtszeiten
| 1. Stunde |
07.55 - 08.40 Uhr |
| 2. Stunde |
08.45 - 09.30 Uhr |
| 3. Stunde |
09.50 - 10.35 Uhr |
| 4. Stunde |
10.40 - 11.25 Uhr |
| 5. Stunde |
11.40 - 12.25 Uhr |
| 6. Stunde |
12.30 - 13.15 Uhr |
| 7. Stunde |
zwischen
13.15 und 14.15 Uhr |
| 8. Stunde |
14.15 - 15.00 Uhr |
| 9. Stunde |
15.00 - 15.45 Uhr |
Nach jeder Stunde werden die Tafeln gewischt und die Unterrichtsräume gut gelüftet.
Pausenordnung
- Die kleinen Pausen dienen nur dem Lehrerwechsel
oder dem Wechsel des Unterrichtsraumes. Mit dem Läuten zum
Stundenbeginn halten sich die Schüler in ihren Klassenräumen
bzw. vor den Fachräumen auf. Schüler, die sich nach dem Läuten zum Stundenbeginn
nicht im Klassenraum aufhalten, fertigen eine Übungsarbeit an,
die im Ermessen des betreffenden Lehrers/ der betreffenden Lehrerin
liegt.
- Die beiden großen Pausen dienen zur Entspannung. Alle
Schülerinnen und Schüler vollziehen rasch den Raumwechsel und
begeben sich dann umgehend auf den Schulhof oder halten sich im Neubau
auf. In den großen Pausen sind die Klassenräume im Neubau
und im Container zu verschließen. Der Pausenhof endet vor der Einfriedung (Zaun bzw. Kette) und der
Turnhalle. Während der warmen Jahreszeit kann das Schachspiel im
Innenhof des Neubaus benutzt werden.
- Während der
großen Pause führen Lehrer die
Aufsicht im Gebäude und auf dem Schulgrundstück. Die
Schüleraufsicht der SV soll eine Hilfe für die
aufsichtführenden Lehrer sein. Ihren Anweisungen ist Folge zu
leisten. Die Schule, und damit jeder aufsichtführende Lehrer, ist
verpflichtet, die Schüler während der Unterrichtszeit vor
Schaden zu bewahren. Deshalb darf niemand das Schulgrundstück
verlassen. Für das unerlaubte Verlassen des Schulgrundstücks
gelten dieselben Strafen wie für das Rauchen!
- Dreimaliges
Läuten bedeutet Regenpause. Die Schüler bleiben im
Schulgebäude.
-
Auf dem Pausenhof können nur solche Aktivitäten
gestattet sein, die niemanden gefährden oder gar schädigen.
Auch Behinderungen und Belästigungen haben zu unterbleiben. Daher
sind etwa Schneeballwerfen, Schlittern oder Spucken
selbstverständlich untersagt.
Stundenende/ Unterrichtsschluss
Nach Stundenende sorgt jede Klasse für Ordnung und Sauberkeit im
benutzten Raum. Die Tafeln sind feucht abzuwischen. Nach
Unterrichtsende werden die Stühle unter die Tische gehängt, bzw.
auf die Tische gestellt. Fenster und Türen werden geschlossen und
das Licht wird gelöscht. Bei Unterrichtsende und bei Bedarf ist
der Klassenraum zu fegen.
Verhalten an der Bushaltestelle
Fahrschüler stellen sich in einer Reihe vor dem Einsteigen auf und betreten den Bus, ohne zu drängeld.
Rauchen und Alkoholkonsum
Rauchen und Alkoholkonsum sind im
Schulgebäude, auf dem Schulgrundstück
einschließlich des verkehrsgesperrten Bereiches des
Meißendorfer Kirchweges und des Gildesweges, im Bus und an den
Bushaltestellen einschließlich der Bürgersteige strengstens
verboten. Das Rauch- und Alkoholverbot gilt auch für alle
sonstigen Schulveranstaltungen.
Folgende Sanktionen sind für Raucher und für unerlaubtes
Verlassen des Schulgrundstücks auf Beschluss des Schulelternrats
und der Gesamtkonferenz vorgesehen:
1. Verstoß: Brief an die Erziehungsberechtigten; 4 x 3
Unterrichtsstunden in Folge nachmittags Arbeitseinsatz, zeitlich so eng
wie möglich, auch freitags.
2. Verstoß: Brief an die Erziehungsberechtigten mit dem Hinweis,
dass bei einem weiteren Verstoß eine Klassenkonferenz einberufen
wird mit dem Ziel des Unterrichtsausschlusses für eine Woche. 8 x
3 Unterrichtsstunden in Folge nachmittags Arbeitseinsatz, zeitlich so
eng wie möglich.
3. Verstoß: Klassenkonferenz mit dem Ziel des Ausschlusses vom
Unterricht für 1 Woche; während des Unterrichtsausschlusses
versäumte Klassenarbeiten werden mit 6 (ungenügend) bewertet.
Illegale Drogen
Der Konsum und die Weitergabe illegaler Drogen stellen einen
Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz dar. Bei einem
Verstoß gegen dieses Gesetz muss mit dem sofortigen Ausschluss
vom Unterricht gerechnet werden. Ferner kann die Klassenkonferenz eine
Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform
beschließen.
Benutzung des Handys in der Schule
- Es ist den Schülern gestattet, ihr Handy mit in die
Schule zu bringen.
- Handys sind während der gesamten Schulzeit
ausgestellt und eingesteckt.
- Sollten Lehrerinnen und Lehrer oder Mitarbeiter der
Schule dennoch ein Handy sehen, wird es der Schülerin /
dem Schüler abgenommen
und im Schulbüro hinterlegt.
- In diesen Fällen kann das Handy durch die Schülerin
/ den Schüler nach Schulschluss im Büro wieder abgeholt
werden.
- Bei wiederholten Verstößen werden die Eltern
informiert.
- Für Klassenarbeiten kann die Lehrkraft dazu
auffordern, das Handy auf dem Lehrertisch zu deponieren.
- Im Einzelfall darf eine Lehrkraft den Gebrauch des
Handys gestatten.
- Bei
Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Handys erfolgt kein Schadensersatz durch die Schule.
- Es ist
strengstens untersagt, in der Schule zu fotografieren oder Film- sowie Tonaufnahmen zu machen.
Benutzung von Unterhaltungselektronik
Die
Benutzung von Unterhaltungselektronik jeglicher Art ist während der Schulzeit
nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät eingezogen und kann nach
Schulschluss im Schulbüro abgeholt werden. Bei wiederholten Verstößen werden
die Eltern über den Regelverstoß informiert.
Abfälle
Abfälle werden in der Schule getrennt erfasst und gehören in
die jeweils dafür vorgesehenen Behälter. Dadurch wird nicht
nur die Umwelt, sondern auch der Haushalt der Schule geschont.
Jede Schülerin / jeder Schüler kann von Lehrkräften und
Schüleraufsichten zur Abfallbeseitigung herangezogen werden.
Jacken und Mäntel
Alle Mäntel und Jacken sind im Flur auf die dafür vorgesehenen Haken zu hängen.
Kaugummi
Das Kaugummikauen auf dem Schulgelände und im
Schulgebäude ist nicht gestattet. Bei Verstoß ist ein
Ordnungsdiesnt in der unterrichtsfreien Zeit durchzuführen.
Unfallverhütung
Auf den Fluren, in den Klassen und auf den Treppen besteht erhöhte Unfallgefahr, die zu einigen Verhaltensregeln zwingt.
Verhalten im Schulgebäude:
-
Laufen, Stoßen (Schubsen), Drängeln, Schlittern, das Werfen
mit Gegenständen oder unsachgemäßes Benutzen der
Zeigestöcke, Zeichengeräte usw. können nicht geduldet
werden.
-
Flure und Treppenaufgänge müssen frei bleiben von Hindernissen (Büchertaschen).
Radfahrer und motorisierte Fahrer:
-
Um die Mitschüler nicht zu gefährden, haben Radfahrer, die
die Einfahrt am Meißendorfer Kirchweg benutzen, an der
Grundstücksgrenze abzusteigen und das Rad zu schieben. Zum
Parkplatz (an der Westseite) ist von allen Schritttempo zu fahren.
Das Mitbringen von Tieren:
-
Tiere dürfen aus hygenischen Gründen nicht in die Schule
gebracht werden (Tollwutgefahr). Für Ausnahmen sind die
Fachlehrer zuständig.
Fahrtenmesser, Waffen, Feuerwerkskörper
-
Der Nieders. Kultusminister verbietet das Tragen und Mitführen von
Fahrtenmessern und Waffen in der Schule oder bei Veranstaltungen der
Schule, ebenso ist unter Strafandrohung das Abbrennen von
Feuerwerkskörpern verboten.
Verhalten bei Gefahr
-
Die Gesamtkonferenz hat einen Alarmplan ausgearbeitet, der bei Gefahr
durch Brand oder Explosion garantieren soll, dass alle Schüler
(innen) unversehrt in Sicherheit gebracht werden können. Oberstes
Gebot ist: Ruhe bewahren! Die Anweisungen befolgen! Sich nicht von der
Klasse entfernen!
Unfallmeldungen
-
Unfälle oder Schadensereignisse bei Schulveranstaltungen in der
Schule oder auf dem Weg von und zur Schule sind im Schulbüro
unverzüglich zu melden.
Schuleinrichtungen
Die Schule und ihre Einrichtung sind mit erheblichem Kostenaufwand
vom Schulträger, dem Landkreis Celle, aus Steuergeldern der
Bürger erstellt und angeschafft worden. Wir haben deshalbt die
Pflicht, sie zum Nutzen vieler Schülerjahrgänge voll
einzusezten. Dies ist nur bei ständiger Pflege und schonender
Behandlung möglich. Für mutwillige oder fahrlässige
Beschädigungen dieses öffentlichen Eigentums werden deshalb
die Erziehungsberechtigten der betreffenden Schüler haftbar
gemacht. Evtl. auftretende Schäden sind vom Verursacher oder
Klassensprecher dem Schulbüro unverzüglich zu melden, damit
sie behoben werden können, solange sie noch klein sind.
Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben.
Bekanntmachungen an den Anschlagtafeln bedürfen der Genehmigung
der Schulleitung. Alle Schüler haben die Anschläge zu
beachten.
Erkrankungen und Beurlaubungen
Wenn Schüler (innen) wegen Krankheit, Unfall oder aus anderen
nicht vorhersehbaren Gründen dem Unterricht fernbleiben
müssen, ist die Schule umgehend, spätestens nach zwei Tagen,
zu benachrichtigen. Sofort bei Wiederbesuch der Schule ist dem
Klassenlehrer eine schriftliche Entschuldigung mitzubringen. Sollte am
dritten Tag nach dem Wiederbesuch der Schule keine schriftliche
Entschuldigung vorliegen, gelten die Krankheitstage als unentschuldigt
gefehlt. Eine mündliche Entschuldigung (z.B. Telefonat) reicht nicht aus.
Beurlaubungen
Beurlaubungen aus vorhersehbaren Gründen
(Führerscheinprüfung, Vorstellungsgespräch,
Konfirmandenfreizeit, Teilnahme an sportlichen, musischen oder anderen
überregionalen Veranstaltungen) werden möglichst
frühzeitig von den Erzihungsberechtigten schriftlich beantragt.
Für einzelne Stunden beurlaubt der betr. Fachlehrer, für
einen oder zwei Tage der KLassenlehrer, darüber hinaus der
Schulleiter.