(AVO-Sek I)
Die Abschlussprüfung setzt sich aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung zusammen:
I. Schriftliche Prüfung und Dauer der Prüfung:
Deutsch
22.05.2012
180
Minuten
Mathematik 25.05.2012
150 Minuten
Englisch
31.05.2012
120 Minuten
Die schriftliche Prüfungsarbeit ersetzt eine der zu zensierenden schriftlichen Lernkontrollen im 2. Halbjahr!
Die Prüfungsaufgaben werden landesweit einheitlich gestellt
und beziehen sich auf die Sachgebiete des Schuljahres, in dem die
Prüfung stattfindet.
Jeder Prüfling erhält jeweils zwei Prüfungsaufgaben zur
Auswahl. Für die Auswahl erhält er eine Auswahlzeit von zusätzlich 15 Minuten.
Gewichtung: Das Prüfungsergebnis bestimmt die Jahresnote für das Prüfungsfach zu einem Drittel!
Bei
Krankheit ist generell ein ärztliches Attest erforderlich, sonst
wird die Prüfung mit ungenügend (6) bewertet!
Nachholtermine: Deutsch 04.06.12; Mathematik 06.06.12; Englisch 08.06.12
II. Mündliche Prüfung:
18.06. bis 22.06.2012;
Hauptprüfungstage werden der 21.06. und 22.06.12 sein.
Prüfungsfach: alle unterrichteten Fächer ohne Sport; Ausnahme: Deutsch, Englisch und Mathematik (schriftliche Prüfungsfächer!)
Meldung zur mündlichen Prüfung: 27.04.2012
Fachprüfungsausschuss: unterrichtende Fachlehrkraft und weitere Lehrkraft
Prüfungsdauer: 20 Minuten, zuzüglich 20 Minuten Vorbereitungszeit
Gewichtung: 1/3 der Jahresendnote des Faches!
zusätzlich ist eine mündliche Prüfung in einem Fach der schriftlichen Prüpfung möglich (Festsetzung durch die Prüfungskommission,
wenn das
Ergebnis der schriftlichen Prüfung von den im laufenden Schuljahr
erbrachten Leistungen deutlich abweicht oder auf Wunsch des
Prüflings.) Dadurch sind insgesamt 4 mündliche Prüfungen möglich! Verpflichtend ist 1 Prüfung!
Gewichtung: 1/3 mündliche, 2/3 schriftliche Prüfungsleistung
III. Besondere Prüfungsleistungen
Nach Entscheidung des Prüflings anstelle einer mündlichen Prüfung:
a) Beitrag aus einem vom Land geförderten Schülerwettbewerb
b) Schriftliche Arbeit, die sich
auf den Unterrichtsgegenstand eines Schulhalbjahres bezieht
c) Dokumentation einer
Praktikumsleistung oder einer fachpraktischen Arbeit, die sich auf den
Unterrichtsgegenstand eines Schul-
halbjahres bezieht.
zusätzlich
ist aber ein Kolloquium über 20 Minuten (bei Gruppenarbeit 30
Minuten), in dem die Arbeit zu präsentieren und zu erörtern
ist!
(also gewissermaßen auch eine mündliche Prüfung)
Zuhörer:
Bei der mündlichen Prüfung und dem Kolloquium dürfen bei Einverständnis des Prüflings teilnehmen:
- ein Mitglied des Schulenternrats
- ein Mitglied des Schülerrats
- bis zu 2 Schüler der 9. Klassen