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Abschlüsse im Sek I - Realschule
(AVO-Sek I)

Klasse 10

Wer am Ende der 10. Klasse einen Abschluss erwerben will, muss an der Abschlussprüfung teilnehmen:

I. Teilnahme an der Abschlussprüfung:

Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
erhält man, wenn
                            a) in höchstens 1 Prüfungsfach mangelhafte Leistungen vorliegen  oder
                            b) 2 Fächer mangelhaft und 2 Ausgleichsfächer befriedigend sind  oder
                            c) 1Fach ungenügend und 1 Ausgleichsfach gut oder 2 Ausgleichsfächer befriedigend sind.

Wenn folgende Bedingungen erfüllt werden, erhält man den

Erweiterten Sekundarabschluss I

                            a) in Deutsch, Englisch und Mathematik Notendurchschnitt 3,0 und
                            b) in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen Notendurchschnitt 3,0


Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss


                            a) in 2 Fächern der Abschlussprüfungen nicht ausreichende Leistungen
                            b) in höchstens 3 Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen nicht ausreichende Leistungen

In allen anderen Fällen wird der Hauptschulabschluss erteilt.

Aber beachte: Wenn ein Pflichtfach oder ein Wahlpflichtkurs nicht beurteilt werden kann, ist kein Abschluss möglich!!!


II. Keine Teilnahme an der Abschlussprüfung:

Wer aus der 10. Klasse vorzeitig abgeht erhält den Hauptschulabschluss.
Der Abschluss wird im Abgangszeugnis durch folgenden Gleichstellungsvermerk bescheinigt:
"In Verbindung mit dem Versetzungszeugnis ist dieses Zeugnis dem Hauptschulabschluss gleichgestellt. Es vermittelt die gleiche Berechtigung wie das Zeugnis über den Hauptschulabschluss."
In allen anderen Fällen wird ein Abgangszeugnis ausgestellt.


III. Wiederholung der 10. Klasse ist auf Antrag an die Klassenkonferenz möglich,

                        a) wenn kein Abschluss erreicht wurde
                              b) wenn ein höherer Abschluss erworben werden soll.

Wurde jedoch schon der 9. Schuljahrgang wiederholt, so muss die Klassenkonferenz einer Wiederholung mit Zweidrittelmehrheit zustimmen! 




Die Abschlussverordnung und die Durchklässigkeits- und Versetzungsordnung findet man unter www.schure.de



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Heinrich - Pröve - Realschule Winsen (Aller)