a) in höchstens 1
Prüfungsfach mangelhafte Leistungen vorliegen
oder
b) 2 Fächer mangelhaft
und 2 Ausgleichsfächer befriedigend sind
oder
c) 1Fach ungenügend
und 1 Ausgleichsfach gut oder 2 Ausgleichsfächer befriedigend sind.
Wenn folgende Bedingungen erfüllt werden, erhält man den
Erweiterten Sekundarabschluss I
a) in Deutsch, Englisch und
Mathematik Notendurchschnitt 3,0
und
b) in allen Pflichtfächern und
Wahlpflichtkursen Notendurchschnitt 3,0
Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
a) in 2 Fächern der
Abschlussprüfungen nicht ausreichende Leistungen
b) in höchstens 3 Pflichtfächern und
Wahlpflichtkursen nicht ausreichende Leistungen
In allen anderen Fällen wird der Hauptschulabschluss erteilt.
Aber beachte: Wenn ein Pflichtfach oder ein Wahlpflichtkurs nicht beurteilt werden kann, ist kein Abschluss möglich!!!
II. Keine Teilnahme an der Abschlussprüfung:
Wer aus der 10. Klasse vorzeitig abgeht erhält den Hauptschulabschluss.
Der Abschluss wird im Abgangszeugnis durch folgenden Gleichstellungsvermerk bescheinigt:
"In Verbindung mit dem Versetzungszeugnis ist dieses Zeugnis dem
Hauptschulabschluss gleichgestellt. Es vermittelt die gleiche
Berechtigung wie das Zeugnis über den Hauptschulabschluss."
In allen anderen Fällen wird ein Abgangszeugnis ausgestellt.