Klasse 9
Wer am Ende der 9. Klasse die Realschule verlässt oder verlassen muss, erhält unter folgenden Bedingungen einen
Hauptschulabschluss
1) Versetzung in die Klasse 10 oder
2) 2 Fächer mangelhaft
ohne Ausgleich oder
3) bei Anwendung der Ausgleichsregel, was im
Ermessen der Konferenz liegt, d.h.
a) 3 Fächer mangelhaft, aber 2 Ausgleichsfächer befriedigend oder
b) 1 Fach ungenügend und 1 Fach mangelhaft, aber 1 Ausgleichsfach gut oder 2 Ausgleichsfächer befriedigend.
Bei nicht ausreichenden Leistungen in Pflicht- oder
Wahlpflichtfremdsprachen wird nur die besser bewertete Fremdsprache
berücksichtigt.
Zur Beurteilung, ob der Abschluss erreicht ist, sind die Vorschriften
der Durchlässigkeits- und Versertzungsordnung für die
Hauptschule zu beachten. Danach kann die Klassenkonferenz in einzelnen Fächern die Abschlusszensur um eine Note anheben.
Der Abschluss wird im Abgangszeugnis durch folgenden Gleichstellungsvermerk bescheinigt:
"In Verbindung mit dem Versetzungszeugnis ist dieses Zeugnis dem
Hauptschulabschluss gleichgestellt. Es vermittelt die gleiche
Berechtigung wie das Zeugnis über den Hauptschulabschluss."
In allen anderen Fällen wird ein Abgangszeugnis ausgestellt.
Aber beachte: Wenn ein Pflichtfach oder ein Wahlpflichtkurs nicht beurteilt werden kann, ist kein Abschluss möglich!
Wiederholung von Schuljahrgängen / Hauptschulüberweisung
Wer nach dem Besuch des 9. oder 10. Schuljahrganges keinen Abschluss
erhält oder einen Abschluss mit weitergehenden Berechtigungen
erwerben will, kann den jeweiligen Jahrgang
einmal wiederholen.
Wer nach einem zweimaligen Besuch des 9. Schuljahrgangs oder in zwei
aufeinander folgenden Jahrgängen (hier die Klassen 8 und 9) nicht
versetzt worden ist,
kann in die 10. Klasse der Hauptschule überwiesen werden
oder erhält ein Abgangszeugnis.
Durch die Überweisung einer Schülerin / eines Schülers
aus Klasse 9 der Realschule in die 10. Klasse einer Hauptschule (z.B.
Winsen) wird
nicht
der Hauptschulabschluss erworben, falls die Schülerin / der
Schüler sofort nach den Sommerferien die Klasse 10 der Hauptschule
wieder verlässt.
Die Abschlussverordnung und die Durchklässigkeits- und Versetzungsordnung findet man unter
www.schure.de