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Abschlüsse im Sek I - Realschule
(AVO-Sek I)

Klasse 9

Wer am Ende der 9. Klasse die Realschule verlässt oder verlassen muss, erhält unter folgenden Bedingungen einen

Hauptschulabschluss
                            1) Versetzung in die Klasse 10 oder
                            2) 2 Fächer mangelhaft ohne Ausgleich oder
                            3)  bei Anwendung der Ausgleichsregel, was im Ermessen der Konferenz liegt, d.h.
                            a) 3 Fächer mangelhaft, aber 2 Ausgleichsfächer befriedigend  oder
                            b) 1 Fach ungenügend und 1 Fach mangelhaft, aber 1 Ausgleichsfach gut oder 2 Ausgleichsfächer befriedigend.

Bei nicht ausreichenden Leistungen in Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprachen wird nur die besser bewertete Fremdsprache berücksichtigt.

Zur Beurteilung, ob der Abschluss erreicht ist, sind die Vorschriften der Durchlässigkeits- und Versertzungsordnung für die Hauptschule zu beachten. Danach kann die Klassenkonferenz in einzelnen Fächern die Abschlusszensur um eine Note anheben.

Der Abschluss wird im Abgangszeugnis durch folgenden Gleichstellungsvermerk bescheinigt:
"In Verbindung mit dem Versetzungszeugnis ist dieses Zeugnis dem Hauptschulabschluss gleichgestellt. Es vermittelt die gleiche Berechtigung wie das Zeugnis über den Hauptschulabschluss."
In allen anderen Fällen wird ein Abgangszeugnis ausgestellt.
Aber beachte: Wenn ein Pflichtfach oder ein Wahlpflichtkurs nicht beurteilt werden kann, ist kein Abschluss möglich!


Wiederholung
von Schuljahrgängen / Hauptschulüberweisung

Wer nach dem Besuch des 9. oder 10. Schuljahrganges keinen Abschluss erhält oder einen Abschluss mit weitergehenden Berechtigungen erwerben will, kann den jeweiligen Jahrgang einmal wiederholen.
Wer nach einem zweimaligen Besuch des 9. Schuljahrgangs oder in zwei aufeinander folgenden Jahrgängen (hier die Klassen 8 und 9) nicht versetzt worden ist, kann in die 10. Klasse der Hauptschule überwiesen werden oder erhält ein Abgangszeugnis.

Durch die Überweisung einer Schülerin / eines Schülers aus Klasse 9 der Realschule in die 10. Klasse einer Hauptschule (z.B. Winsen) wird nicht der Hauptschulabschluss erworben, falls die Schülerin / der Schüler sofort nach den Sommerferien die Klasse 10 der Hauptschule wieder verlässt.


Die Abschlussverordnung und die Durchklässigkeits- und Versetzungsordnung findet man unter www.schure.de



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Heinrich - Pröve - Realschule Winsen (Aller)